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	<title>Kein FriedeN mit der NATO - Ausz&uuml;ge aus dem Vertragsentwurf von Rambouillet</title>
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<table border="0" width="80%" height="100%" align="center">
<tr>
<td>
<b>&raquo;Bewegungsfreiheit und Immunit&auml;t f&uuml;r NATO-Truppen&laquo;</b></td></tr>
<tr><td><h3>Ausz&uuml;ge aus dem Vertragsentwurf von Rambouillet (*)</h3></td></tr>

<tr>
	<td>aus der <a href="http://www.jungewelt.de">Jungen Welt</a> vom 16.04.99</td>
</tr>
<tr>
	<td>&nbsp;</td>
</tr>


<tr>
<td>

<P>
<h2>Appendix B: &raquo;Status einer multinationalen milit&auml;rischen
Implementierungstruppe&laquo;</h2></P>
<P>
Artikel 6</P>
<ul>
<P>
a) Die NATO genie&szlig;t Immunit&auml;t vor allen rechtlichen
Verfahren - ob zivil-, verwaltungs- oder strafrechtlich.</P>
<P>
b) Die zur NATO geh&ouml;renden Personen genie&szlig;en unter allen
Umst&auml;nden und zu jeder Zeit Immunit&auml;t vor der
Gerichtsbarkeit der Konfliktparteien hinsichtlich s&auml;mtlicher
zivil-, verwaltungs-, straf- oder disziplinarrechtlicher
Vergehen, die sie m&ouml;glicherweise in der Bundesrepublik
Jugoslawien begehen.</P>
</ul>
<P>
Die Konfliktparteien sollen die an der NATO-Operation
beteiligten Staaten dabei unterst&uuml;tzen, ihre Jurisdiktion &uuml;ber
ihre eigenen Staatsangeh&ouml;rigen auszu&uuml;ben.</P>
<P>
Artikel 7</p>

<p>Das NATO-Personal ist gesch&uuml;tzt vor jeder Form von Arrest,
Untersuchung oder Gefangenhaltung durch die Beh&ouml;rden der
Bundesrepublik Jugoslawien. Irrt&uuml;mlich festgenommenes oder
festgehaltenes NATO-Personal soll sofort den NATO-Beh&ouml;rden
&uuml;bergeben werden.</P>

<P>
Artikel 8</P>
<P>
Das NATO-Personal soll sich mitsamt seiner Fahrzeuge,
Schiffe, Flugzeuge und Ausr&uuml;stung innerhalb der gesamten
Bundesrepublik Jugoslawien inklusive ihres Luftraumes und
ihrer Territorialgew&auml;sser frei und ungehindert sowie ohne
Zugangsbeschr&auml;nkungen bewegen k&ouml;nnen.</P>
<P>
Das schlie&szlig;t ein - ist aber nicht begrenzt auf - das Recht
zur Errichtung von Lagern, die Durchf&uuml;hrung von Man&ouml;vern
und das Recht auf die Nutzung s&auml;mtlicher Regionen oder
Einrichtungen, die ben&ouml;tigt werden f&uuml;r Nachschub, Training
und Feldoperationen.</P>
<P>
Artikel 10</P>
<P>
Die Beh&ouml;rden der Bundesrepublik Jugoslawien sollen den
Transport von Personal, Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen,
Ausr&uuml;stung oder Nachschub der NATO durch den Luftraum,
H&auml;fen, Stra&szlig;en oder Flugh&auml;fen mit allen angemessenen
Mitteln und mit Priorit&auml;t erm&ouml;glichen.</P>
<P>
Der NATO d&uuml;rfen keine Kosten berechnet werden f&uuml;r die
Starts, Landung oder Luftraum-Navigation von Flugzeugen.
Ebenso d&uuml;rfen keine Z&ouml;lle, Geb&uuml;hren oder andere Kosten
erhoben werden f&uuml;r die Nutzung von H&auml;fen durch Schiffe der
NATO.</P>
<P>
Fahrzeuge, Schiffe oder Flugzeuge, die bei der NATO-
Operation eingesetzt werden, unterliegen keiner
Verpflichtung zur Genehmigung, Registrierung oder
kommerziellen Versicherung.</P>
<P>
Artikel 11</p> 
<p>Der NATO wird die Benutzung von Flugh&auml;fen, Stra&szlig;en,
Schienen und H&auml;fen ohne Zahlung von Geb&uuml;hren oder Z&ouml;llen
garantiert, die durch die blo&szlig;e Benutzung veranla&szlig;t w&uuml;rden. Die
Nato wird jedoch nicht Befreiung von berechtigten Geb&uuml;hren f&uuml;r
erbetene und erhaltene Sonderleistungen fordern, aber
Operationen, Bewegungen und Zug&auml;nge d&uuml;rfen nicht durch die
ausstehende Zahlung f&uuml;r diese Leistungen behindert werden. (...)</P>
<P>
Artikel 17</p> 
<p>Die NATO und das NATO-Personal sind vor Anspr&uuml;chen jeder Art
gesch&uuml;tzt, die sich aus Aktivit&auml;ten in Aus&uuml;bung der Operation
ergeben; die NATO wird Anspr&uuml;che aber auf einer freiwilligen
Basis behandeln. (...)</P>
<P>
Artikel 21</p> 
<p>In Ausf&uuml;hrung ihrer Vollmachten gem&auml;&szlig; diesem Kapitel ist
es der Nato erlaubt, Individuen festzuhalten und so schnell wie
m&ouml;glich den geeigneten Funktionstr&auml;gern zu &uuml;bergeben.&laquo;</P>
<P>
<b>(*) Das &raquo;Interim Agreement for Peace and Self-Government in
Kosovo (February 23, 1999)&laquo; ist vollst&auml;ndig dokumentiert
unter: <a href="http://www.balkanaction.org/" target="_new">http://www.balkanaction.org/</a> pubs/kia299.htm</b></P>

</td></tr>


<tr>
	<td>&nbsp;</td>
</tr>
<tr>
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</tr>
</table>

</html>
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</tr>
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